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SPD und FDP: Strobl-Affäre in U-Ausschuss durchleuchten

Die Strobl-Affäre gewinnt nun richtig an Fahrt: Der Minister wird sich einem Untersuchungsausschuss stellen müssen. Gegen die Vorwürfe holt sich der CDU-Politiker prominente Schützenhilfe.

Thomas Strobl
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Der Landtag arbeitet die Affäre um Innenminister Thomas Strobl (CDU) und ein von ihm durchgestochenes Anwaltsschreiben in einem Untersuchungsausschuss auf. Das haben die Fraktionen von SPD und FDP am Dienstag beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Der Ausschuss soll auch die Beförderungspraxis und das Thema sexuelle Belästigung bei der Polizei unter die Lupe nehmen. Der Landtag dürfte sich bereits am Mittwoch mit dem Thema befassen. Strobl hat seinerseits ein Gutachten beim bekannten Medienanwalt Christian Schertz in Auftrag gegeben. Der kann strafrechtlich keinerlei Fehlverhalten von Strobl feststellen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann bezeichnet die Affäre mittlerweile als »politische Belastung«.

Der CDU-Politiker und Vize-Regierungschef Strobl steht massiv unter Druck, weil er ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergeleitet hatte. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, er ist vom Dienst suspendiert. In dem Schreiben bot der Anwalt des Polizisten der Hausspitze ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an. Strobl sah darin ein »vergiftetes Angebot«. Er habe mit der Weitergabe des Schreibens an einen Journalisten für »maximale Transparenz« sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt.

Die Opposition hält Strobl vor, mit der Weitergabe mehrere Gesetze gebrochen zu haben - und fordert seit Wochen die Entlassung des Vize-Regierungschefs. Nachdem Strobl Anfang Mai die Weitergabe des Schreibens eingeräumt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ein. Nun soll der Landtag die Affäre in einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten. Die AfD-Fraktion teilte am Dienstag mit, den Untersuchungsausschuss unterstützen zu wollen.

Untersuchungsausschüsse gelten als schärfstes Mittel des Parlaments zur Kontrolle der Regierung. Auch kleine Fraktionen der Opposition dürfen damit mögliche Missstände oder Affären genau unter die Lupe nehmen. Ein Viertel der Abgeordneten oder zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien dürfen die Einsetzung verlangen. Die Regierungsfraktionen können trotz ihrer Mehrheit den Ausschuss nicht verhindern. Der Ausschuss kann bei Behörden Akten anfordern, Auskünfte einholen und bei Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen erwirken. Zeugen und Sachverständige müssen erscheinen, falsche Aussagen sind strafbar.

Der bundesweit bekannte Medienanwalt Schertz, privat in der Sache engagiert von Strobl, stärkt seinem Auftraggeber den Rücken. »Ein irgendwie geartetes Fehlverhalten des Herrn Ministers ist nicht festzustellen«, schreibt Schertz in einem Gutachten, das Schertz am Dienstag der Öffentlichkeit präsentierte. Strobl habe eindeutig im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt und sei nach dem Landespressegesetz sogar ermächtigt gewesen, Informationen an den Journalisten weiterzugeben, hieß es. Die Vorwürfe gegen den hochrangigen Polizisten seien »von höchstem öffentlichen Interesse«.

Ministerpräsident Kretschmann, der sich bislang stets hinter seinen Innenminister stellte, sprach am Dienstag erstmals im Zusammenhang mit der Affäre von einer »politischen Belastung«. »Natürlich kostet es Kraft und Zeit, sich damit zu beschäftigen«, sagte der Grünen-Politiker nach einer auswärtigen Sitzung der grün-schwarzen Regierung im Kloster Bebenhausen bei Tübingen. »Ob da was dran ist, das wird gerade ermittelt.« Wenn SPD und FDP nun einen Untersuchungsausschuss einrichten wollten, sei das ihr Recht. Man werde darauf achten, dass das Regierungshandeln davon nicht beeinträchtigt werde.

Kretschmann kündigte an, sich zu den Vorwürfen gegen Strobl nicht mehr äußern zu wollen. Es gebe nun drei Verfahren, die laufen: Das der Staatsanwaltschaft, das des Datenschutzbeauftragten und den U-Ausschuss. »Sie werden von mir schon mal gar nichts mehr kommentiert bekommen.« Die rechtliche Expertise des Promi-Anwalts Schertz kenne er noch nicht, sagte der Regierungschef.

Der Grüne wies Vorwürfe zurück, er habe zu langsam auf das Gutachten des Datenschutzbeauftragten Stefan Brink reagiert. Die von der SPD-Fraktion in Auftrag gegebene Analyse war dem Staatsministerium vorvergangenen Montagabend zugegangen. Dennoch hatte Kretschmann letzten Dienstagmittag erklärt, das Gutachten liege ihm nicht vor, er könne dazu nichts sagen. Er sei irritiert, warum SPD-Fraktionschef Andreas Stoch ihn dafür kritisiere. »Das Telefon ist erfunden und er kann mir auch eine SMS schreiben.« Er könne nicht nachvollziehen, warum eine Reaktion von ihm so eilig sei. »Das ist ganz normal und korrekt gelaufen.«

© dpa-infocom, dpa:220531-99-495812/4