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SPD dringt auf landesweite »Hotspot«-Regelung mit Maßnahmen

Ist das Gesundheitssystem im Südwesten wegen der hohen Inzidenzen am Anschlag? Die SPD sagt »Ja« und will das Land zum »Hotspot« erklären. Anders als Kretschmann behaupte, sei das möglich.

Andreas Stoch (SPD)
Andreas Stoch (SPD) spricht. Foto: Marijan Murat
Andreas Stoch (SPD) spricht.
Foto: Marijan Murat

Die SPD im Landtag will den baldigen Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen angesichts der hohen Infektionszahlen nicht hinnehmen und fordert die Landesregierung zum Handeln auf. Mit einem Entschließungsantrag will die oppositionelle SPD am Mittwoch erreichen, dass das Parlament »das Bestehen einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Gesamtgebiet des Landes« feststellt. Das gebe das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes her, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch der Deutschen Presse-Agentur und widersprach damit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Mit einem solchen Beschluss würde das ganze Land zum »Hotspot« und Maßnahmen wie Maskenpflicht und 3G-Zugangsregeln könnten zumindest im April weiterbestehen.

Stoch sagte: »Wir haben in Baden-Württemberg Rekordzahlen, und das schon jetzt und mit den bestehenden Schutzmaßnahmen.« Er könne verstehen, dass Kretschmann es für falsch halte, dass bei dieser Lage die meisten Maßnahmen wegfallen sollen, wie es das neue Gesetz der Ampel-Bundesregierung vorsieht. »Ich kann aber nicht verstehen, warum er nichts dagegen tut, obwohl das möglich ist«, sagte der SPD-Politiker. Kretschmann sieht durch das neue Bundesgesetz keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Allenfalls sei es nach der Übergangsfrist bis zum 2. April möglich, einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären.

Aus Stochs Sicht sind schon jetzt viele Krankenhäuser und Arztpraxen am Anschlag, »denn unter der gigantischen Zahl an Fällen sind eben nicht nur milde Verläufe«. Viele Kliniken könnten nicht mehr alle Behandlungen vornehmen, die sie üblicherweise vornehmen würden. »Unserem Gesundheitssystem droht also die Überlastung«, erklärte der SPD-Mann. »Genau deswegen ist es möglich, diese konkrete Gefahr im Landtag festzustellen. Und das geht laut Gesetz in konkret benannten Gebietskörperschaften. Baden-Württemberg hat sehr konkrete Landesgrenzen.«

Kretschmann hatte dagegen argumentiert, selbst nach dem 2. April stünden regional schärfere Auflagen für bestimmte Hotspots zunächst nicht an. »Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt. Insofern müssen die Leute nicht damit rechnen, dass wir im Moment zu Hotspot-Regelungen kommen.«

Stoch verwies auf schlechte Erfahrungen im Nachbarland: »In Österreich hat man den Freedom Day zu früh gefeiert. Nun kommt die Maskenpflicht wieder, weil die Infektionszahlen explodieren.«

Am Samstag waren im Südwesten die Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen komplett weggefallen. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz auf Vorschlag der Ampel-Regierung beschlossen. Wie alle anderen Bundesländer nutzt Baden-Württemberg seitdem die Übergangsregel im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können.

Wegen hoher Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen vor. In Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400 sollen wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen. In Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen setzen sich die oppositionellen Grünen ebenfalls dafür ein, dass man das ganze Land zum Hotspot erklärt.

Kretschmann hatte dem Bund am Dienstag erneut vorgeworfen, dass er den Ländern die Instrumente im Kampf gegen die Pandemie wegnehme, obwohl diese nicht zu Ende sei. Aber er habe das nach dem 2. April nicht mehr zu verantworten. »Ab dem Zeitpunkt übernimmt der Bund die Verantwortung für die Pandemie.« Er sei dann nicht mehr zuständig. Von den landesweiten Corona-Auflagen dürfte zunächst noch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen übrig bleiben.

© dpa-infocom, dpa:220323-99-633474/2