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SPD: Abschiebestopp für Menschen mit Bleibeperspektive

Im Juli hat die Bundesregierung beschlossen, dass einigen Ausländern eine langfristige Bleibeperspektive eröffnet werden soll. Das Gesetz gilt noch nicht - doch die Südwest-SPD will, dass schon jetzt niemand aus dieser Gruppe mehr abgeschoben wird.

Andreas Stoch
Vorsitzender der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Andreas Stoch. Foto: Bernd Weißbrod
Vorsitzender der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Andreas Stoch.
Foto: Bernd Weißbrod

Die Südwest-SPD fordert einen sofortigen Abschiebestopp für Menschen, die voraussichtlich nach den neuen Regeln des Bundes eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Eine entsprechende Vorlage beschloss die SPD am Freitagabend in ihrer Landesvorstandsklausur, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr. Der Vorstoß bezieht sich auf das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht, das das Bundeskabinett im Juli beschlossen hatte. Es soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Ausländern, die seit Jahren ohne gesicherten Aufenthaltstitel in Deutschland leben, soll so eine langfristige Bleibeperspektive eröffnet werden.

»Obwohl klar ist, dass die Neuregelung kommen wird, werden nach wie vor regelmäßig Menschen abgeschoben, die voraussichtlich unter dieses Gesetz fallen werden«, kritisierte die SPD die grün-schwarze Landesregierung.

Fraktionschef Andreas Stoch sagte: »Es ist unglaublich, dass in Baden-Württemberg heute noch Menschen abgeschoben werden, die seit Jahren hier leben, integriert sind und in Berufen arbeiten, für die wir händeringend Fachkräfte suchen.« Die Landesregierung agiere hier weder humanitär noch wirtschaftsfreundlich.

Bevor das geänderte Aufenthaltsrecht in Kraft treten kann, muss noch der Bundestag zustimmen. Pro Asyl hatte die Behörden der Länder aber bereits dazu aufgefordert, jetzt schon niemanden mehr abzuschieben, der nach der Neuregelung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen könnte. Nach Angaben von Pro Asyl gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht voraussichtlich etwa ab Dezember dieses Jahres.

FAQ zum neuen Aufenthaltsrecht von Pro Asyl

© dpa-infocom, dpa:220924-99-880265/5