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Sozialrichter sehen virtuelle Verhandlung als Ausnahme an

Die mündliche Verhandlung vor Ort soll nach Ansicht der Präsidenten der deutschen Landessozialgerichte die Regel bleiben. Bei einer Tagung in Stuttgart sprachen sie sich am Mittwoch dafür aus, dass die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte virtuelle Teilnahme an Verhandlungen möglich bleiben solle. Sie biete Vorteile, zum Beispiel bei langen Anreisewegen der Prozessteilnehmer.

Grundsätzlich sollen aber Video-Konferenzen keinen Vorrang vor der mündlichen Verhandlung in Präsenz erhalten, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg mitteilte. Dem stünden die Besonderheiten der bürgernahen, für viele Menschen wichtigen Sozialgerichtsbarkeit entgegen. »Nach wie vor treten vor den Sozialgerichten viele Menschen ohne professionelle Vertretung durch Anwälte oder Sozialverbände auf.« Ihnen fehlten oft die technischen oder finanziellen Möglichkeiten für eine Video-Konferenz. Auch müsse es den Klägern möglich bleiben, ihre Anliegen persönlich dem Gericht und der Gegenseite, meist einer Behörde der Sozialverwaltung, vorzutragen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg

© dpa-infocom, dpa:220525-99-426990/2