Die Eltern hatten dies den Angaben zufolge zunächst mit Verweis auf die Test- und Maskenpflicht in der Schule und die angebliche Gefahr einer dortigen »Zwangsimpfung« begründet. Auch nach Ende der schulbezogenen Corona-Maßnahmen weigerten sie sich, den Siebenjährigen zur Schule zu schicken. Als das Familiengericht Offenburg sie dazu verpflichtete, dem Kind den Schulbesuch zu ermöglichen, legten die Eltern Beschwerde beim OLG ein.
Die Richter am zuständigen OLG-Senat mit Sitz in Freiburg verschärften nun die Entscheidung der Vorinstanz. Wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls werde den Eltern in Bezug auf schulische Angelegenheiten das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig entzogen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (Az.: 5 UFH 3/22)
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