Der Sohn muss mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Nach dem Vorfall im Schwarzwald-Baar-Kreis wies die Polizei erneut auf die Gefährlichkeit selbstgebauter oder nicht zugelassener Feuerwerkskörper hin. »Seien Sie aufmerksam beim Zünden von Feuerwerk, halten Sie Abstand, und zünden Sie nur zugelassenes Feuerwerk ab, damit der Start in das neue Jahr nicht durch mögliche zum Teil schwere Verletzungen getrübt wird.«
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