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So verschärft Baden-Württemberg seine Corona-Regeln

Kurz vor Weihnachten beschließt die Landesregierung strengere Corona-Regeln. Größere Partys an Silvester sollen damit verhindert werden. Auch in der Südwest-Gastronomie gibt es einen neuen Einschnitt.

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Aus Sorge vor der Omikron-Variante werden die Corona-Regelungen im Südwesten nach Weihnachten verschärft. Dazu passte die grün-schwarze Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart die Corona-Verordnung an.

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden von diesem Montag (27. Dezember) erweitert, wie das Staatsministerium mitteilte. Außerdem wird empfohlen, in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. Und es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie.

Für Geimpfte und Genesene gilt künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. »Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen«, berichtete das Staatsministerium.

Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 5 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 1 Uhr. Zu Veranstaltungen dürfen nun nur noch höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen. Das betreffe Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Mittwoch bereits angekündigt, dass die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen im Südwesten unmittelbar nach den Feiertagen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen spätestens ab dem 28. Dezember geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen.

Geimpfte und genesene Menschen sind im Land von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen - diese Bedingungen wurden nun auch verschärft. Die Ausnahme betrifft beispielsweise nur noch Menschen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben. Menschen, die ihre Auffrischungsimpfung erhielten, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen. (dpa)