Die Vorinstanz hatte das nicht so gesehen. Verwerflich wären die Blockaden erst dann gewesen, wenn der Mann andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte, so die Richter seinerzeit. Gegen diese rechtliche Bewertung richtet sich die Revision. Eine Beweisaufnahme findet vor dem OLG nicht mehr statt, lediglich Rechtsfehler werden geprüft. Ein Urteil könnte noch am Dienstag fallen.
In Baden-Württemberg ist erstmals ein OLG mit einem solchen Fall befasst. Bundesweit ist es aber nicht das erste Mal, dass ein hohes Gericht eines Bundeslandes dazu urteilt. So hatte erst vor einer Woche das Kammergericht in Berlin eine Verurteilung wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. In einem ähnlichen Fall hatte im vergangenen Jahr auch das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden und einen Heranwachsenden nach einer Straßenblockade wegen strafbarer Nötigung verurteilt.
Klimaschützer protestierten vor der Verhandlung in Karlsruhe mit einer Mahnwache und Plakaten wie »Protest muss stören dürfen« und »Klimaschutz ist nicht verwerflich«. Der Einlass von Presse und Publikum wurde streng kontrolliert und die Besucher der Verhandlung waren aufwendig durchsucht worden. Die Verhandlung begann deshalb mit erheblicher Verspätung.
Pressemitteilung der Bayerischen obersten Landesgerichtes zu einem ähnliche Fall vom April 2023
Link zum Urteil des Amtgerichts Freiburg
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