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Sind die Autonomen Nationalisten Göppingen eine kriminelle Vereinigung?

Sind die Autonomen Nationalisten Göppingen eine kriminelle Vereinigung? Das Landgericht Stuttgart entschied 2015 ja. Doch in einem neu aufgerollten Prozess bestehen daran Zweifel.

Beginn neuer Prozess gegen Rechtsradikale
Hanna Ansel, Richterin, und Ulrich Tormählen, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart, sind zu sehen. Foto: Sebastian Gollnow
Hanna Ansel, Richterin, und Ulrich Tormählen, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart, sind zu sehen. Foto: Sebastian Gollnow

STUTTGART. Der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Autonome Nationalisten Göppingen ist am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart neu aufgerollt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den 26 Jahre und 38 Jahre alten Männern unter anderem Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. (Az. 8 KLs 3 Js 93519/13)

Im Sommer 2015 hatte das Landgericht die beiden Angeklagten und zwei weitere Männer unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Gruppierung zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte danach das Urteil. Laut BGH gilt eine Vereinigung dann als kriminell, wenn ihre Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit bedeuten. Den Angeklagten seien aber vor allem Sachbeschädigungen zur Last gelegt worden, etwa durch das Anbringen von Plakaten. Vereinzelt gab es auch Beleidigungen oder Körperverletzungen – diese seien allerdings nicht durch die Gruppe geprägt gewesen, so der BGH.

»Es ist nicht gut gelaufen, das Verfahren«, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag mit Blick auf den Prozess im Sommer 2015, der an einer anderen Kammer verhandelt worden war. Die Staatsanwaltschaft sei nun vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung abgerückt - die alte Anklage, die diesen Vorwurf enthält, ist laut Rechtspraxis allerdings noch Ausgangspunkt der neuen Verhandlung. Staatsanwaltschaft und Landgericht streben aber eine Einigung mit den Angeklagten an. Zwei der ursprünglich vier Angeklagten hatten sich schon vor der neuen Hauptverhandlung darauf eingelassen. Ihre Verfahren wurden eingestellt.

Der Vorsitzende Richter wandte sich am Donnerstag an die beiden übrig gebliebenen Angeklagten und ihre Verteidiger. »Was will man mit der Durchführung?« Die neue Verhandlung mache nur mit Aussicht auf einen Freispruch Sinn, denn nur dann sei eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft garantiert, führt er aus. Da in der Verhandlung im Sommer 2015 zahlreiche Einzeltaten eingeräumt worden seien, hielt der Vorsitzende Richter einen Freispruch aber für unwahrscheinlich. (dpa)