Der 61-Jährige ist demnach bereits wegen Sexualdelikten vorbestraft und befand sich zur Tatzeit auf einem von der Justizvollzugsanstalt Freiburg genehmigten Ausgang unbegleitet in der Stadt. Er steht unter dem dringenden Tatverdacht, die Frau am Sonntag unter einem Vorwand in eine Tiefgarage gelockt zu haben, wie es hieß. Dort soll es unter Anwendung von Gewalt zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein.
Die Frau konnte sich den Angaben zufolge befreien und machte Passanten auf sich aufmerksam. Der Täter konnte zunächst flüchten. Einen Tag später nahmen die Ermittler den 61-Jährigen fest.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn 1997 wegen im Jahr davor begangener Sexualdelikte. Der Mann habe zunächst in Strafhaft gesessen und sei seit 2009 ununterbrochen in der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Freiburg gewesen. Der genehmigte Ausgang sei Teil der Vorbereitung auf eine »möglicherweise in Betracht kommende Entlassung« gewesen, heißt es weiter.
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