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Seniorin von Gaskartusche erschlagen: 13-Jähriger verdächtig

Eine Seniorin wird von einer herabfallenden Kartusche erschlagen. Jetzt steht ein 13-Jähriger im Visier der Ermittler.

Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei. Foto: Christoph Soeder/DPA
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei.
Foto: Christoph Soeder/DPA

Ein 13-Jähriger soll eine Lachgaskartusche aus dem 14. Stock eines Hochhauses in Karlsruhe geworfen und dadurch eine Seniorin erschlagen haben. Eine 15-Jährige habe sich nach dem tödlichen Vorfall vom vergangenen Wochenende als Zeugin gemeldet, teilten die Staatsanwaltschaft und die Polizei am Dienstagabend mit. Den Ermittlungen nach soll die Teenagerin mit einem weiteren 15-Jährigen und dem Kind auf einem balkonähnlichen Gebäudeteil des Hauses erst Lachgas konsumiert haben. Der 13-Jährige, der wegen seines Alters strafunmündig sei, habe dann der Aussage nach die Kartusche aus Metall über die Brüstung geworfen. Ob die Kartusche gezielt auf die 75-Jährige geworfen wurde, müsse noch geklärt werden.

Die Seniorin war am Samstag am Kopf getroffen worden und ihren Verletzungen noch vor Ort erlegen. Zeugen hatten nach der Tat auf mehrere Kinder oder Jugendliche hingewiesen, die sich in verdächtiger Weise in dem Hochhaus aufgehalten haben sollen, wie ein Polizeisprecher erklärt hatte. Die Kartusche sei zwar nicht sehr groß gewesen. Aus so großer Höhe erreiche aber auch ein kleinerer Gegenstand eine beträchtliche Geschwindigkeit.

Der 13-Jährige ist laut Mitteilung in die Obhut des sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe übergeben worden. Da er strafrechtlich nicht belangt werden kann, werden demnach etwaige Maßnahmen durch das Jugendamt geprüft.

Der Verkauf und Konsum von Lachgas ist nicht verboten. Nach Worten des Karlsruher Polizeisprechers habe man vor allem im Spätsommer vergangenen Jahres häufiger Meldungen zu Minderjährigen bekommen, die das betäubende Gas im Freien konsumierten. Seitdem sei es wieder weniger geworden.

Pressemitteilung vom 14. April

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