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Seehofer verbietet »Osmanen Germania«: Durchsuchungen

Erpressung, Drogenhandel, Zwangsprostitution und dazu noch politische Verbindungen in die Türkei: Die deutsche Polizei hat die Rockergruppe »Osmanen Germania« schon lange im Visier. Jetzt greift der Innenminister durch.

Logo der Rockergruppe »Osmanen« auf einer Jacke
Logo der Rockergruppe »Osmanen« auf einer Jacke. Foto: Boris Roessler/Archiv
Logo der Rockergruppe »Osmanen« auf einer Jacke. Foto: Boris Roessler/Archiv

BERLIN. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rockerähnliche Gruppe »Osmanen Germania BC« verboten und ihnen jede Tätigkeit untersagt. »Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus«, erklärte das Ministerium am Dienstag in Berlin. Zudem liefen am Morgen Razzien in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.

Nach Schätzungen der Polizei hat der türkisch-nationalistische Verein bundesweit mindestens 300 Mitglieder. In Stuttgart läuft seit März ein Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder, darunter drei, die zur weltweit höchsten Führungsebene gerechnet werden. Den Männern wird unter anderem versuchter Mord, Erpressung, Drogenhandel, Zwangsprostitution sowie Zuhälterei und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Das nun erlassene Verbot stützt sich auf das Vereinsgesetz. Zweck und Tätigkeit der »Osmanen Germania« liefen den Strafgesetzen zuwider, erklärte das Ministerium. Betroffen von dem Verbot sind auch alle Teilorganisationen. Aktuell sind demnach im Bundesgebiet 16 Ortsgruppen, sogenannte »Chapter«, aktiv. Die »Osmanen Germania« stehen nach Einschätzung des NRW-Innenministeriums auch in Verbindung zur türkischen Regierungspartei AKP und zum Umfeld des Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Seehofer erklärte, Bund und Länder bekämpften entschieden alle Erscheinungsformen organisierter Kriminalität, auch rockerähnliche Gruppierungen. Mitglieder des nun verbotenen Vereins verübten schwere Straftaten. »Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann von uns keine Nachsicht erwarten.«

Das Verbot stützt sich laut Innenministerium auch auf Erkenntnisse, die im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen Mitte März gewonnen wurden. Ziel war es damals, nähere Informationen über Struktur und Leitung des Vereins und das Zusammenwirken mit seinen Teilorganisationen zu erlangen. (dpa)