Die Vignette gilt eigentlich für 14 Monate, jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Wer sie im August 2023 bezieht, kann das Exemplar aber nur noch bis Ende Januar 2024 nutzen. Das gilt sowohl für die elektronische als auch für die Vignette zum Festkleben. Der Preis ist aber der gleiche.
Fahrzeughalterinnen und -halter müssen auf einem Portal Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Nummernschild angeben. Ein Benutzerkonto und Angaben zur Person, die die Vignette kauft, sind nicht nötig. Wechselt der Besitzer das Auto und behält das Nummernschild, ist die Vignette weiter gültig. Bei einem Wechsel der Nummernschilder kann im Portal die Übertragung auf das neue Nummernschild beantragt werden. Das geht einmal pro Laufzeit.
Kontrolliert wird die E-Vignette nach Angaben der Behörden an der Grenze durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Auf den Schweizer Straßen führt die Polizei Stichproben durch Aufrufen der Nummernschilder durch.
Internetportal für den Bezug der E-Vignette
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