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Schwarzer Donnerstag: Streit um S21-Polizeiaktion landet beim EuGH

Kritiker des Bahnprojekts Stuttgart 21 verlangen vom Land die Herausgabe mehrerer Dokumente, von denen sie sich Aufklärung über den Polizeieinsatz im Schlossgarten erhoffen.

Zwei Männer stützen im Schlossgarten in Stuttgart den durch einen Wasserwerfer verletzten Dietrich Wagner nach einer Demonstrati
Zwei Männer stützen im Schlossgarten in Stuttgart den durch einen Wasserwerfer verletzten Dietrich Wagner nach einer Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 am 30. September 2010. Foto: dpa
Zwei Männer stützen im Schlossgarten in Stuttgart den durch einen Wasserwerfer verletzten Dietrich Wagner nach einer Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 am 30. September 2010.
Foto: dpa
LEIPZIG. Der umstrittene Polizeieinsatz zu Stuttgart 21 im Jahr 2010 wird den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wandte sich am Mittwoch mit einem sogenannten Vorlagebeschluss an den EuGH.

Sie berufen sich auf die Umweltinformationsrichtlinie. Das Leipziger Gericht bat jetzt den EuGH um Klärung von Detailfragen, wann und wie interne Mitteilungen einer Behörde geschützt sind. (Az.: BVerwG 7 C 28.17)

Erfolg hatten die Kläger allerdings gegenüber der Deutschen Bahn. Dabei ging es um zwei Präsentationen zu Stuttgart 21. Die Bahn könne die Herausgabe nicht unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigern, weil das öffentliche Interesse überwiege, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.

Außerdem entschied das Gericht, dass die Kläger keinen Zugang zu einem Vermerk des Innenministeriums über Äußerungen eines Polizisten zu dem Einsatz erhalten. Dieser Vermerk sei keine Umweltinformation. (dpa)

Mitteilung des Gerichts