Eigentlich sieht die Straßenverkehrsordnung solche mit gestrichelten Linien abgetrennten Streifen nur innerorts oder bei Straßen mit bis zu 50 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit vor. »Die Radschutzstreifen können überall dort ein wichtiger Beitrag sein, wo Lücken im Radwegenetz bestehen, ein separater Radweg nicht schnell möglich ist«, sagte Minister Winfried Hermann (Grüne) dem Blatt.
Dem Bericht zufolge macht das Land mehrere Vorgaben: Demnach sollen die Streifen vor allem Lücken im Radnetz schließen, gesonderte Radwege sollen aber erste Wahl sein. Außerdem sollen sie möglichst keine Dauerlösung darstellen. Wo sie entstehen, soll in der Regel Tempo 70 oder weniger gelten. Außerdem sollen die Streifen 1,50 Meter breit sein und die Straßen müssen mindestens 6,10 Meter breit sein.
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