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Schuss auf Straße: 30-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht

Der Angeklagte soll auf den Lebensgefährten seiner früheren Freundin geschossen haben und dann geflüchtet sein. Vor Gericht schweigt der Mann zunächst - sein Anwalt verliest jedoch eine Erklärung.

Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch/DPA
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
Foto: Friso Gentsch/DPA

Weil er im Streit den Partner seiner Ex-Freundin mit einem Revolverschuss getötet haben soll, steht ein 30-Jähriger in Freiburg vor Gericht. Der Mann sei wegen Totschlags angeklagt, berichtete die Staatsanwaltschaft am Montag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Die Tat ereignete sich im Januar auf offener Straße vor der Wohnung der Frau in Freiburg. Das Opfer starb kurz danach in einer Klinik. (Az: 1 Ks 200 Js 663/23).

Der Angeklagte bedauere und bereue die Tat, berichtete dessen Anwalt vor Gericht. Der Mann habe seiner achtjährigen Tochter, die nicht bei ihm lebt, ein Geschenk übergeben wollen - das Mädchen wurde demnach von dem Lebensgefährten der Mutter begleitet. »Ich wollte ihn nicht töten, das war nicht mein Ziel«, erklärte der Angeklagte dem Anwalt zufolge. Der 30-Jährige äußerte sich zunächst nicht selbst.

Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, wurde in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren - er trug Handschellen und eine Fessel an den Füßen. Er ließ über den Anwalt berichten, dass er den Revolver schon vor einigen Jahren zum eigenen Schutz angeschafft habe. Mit dem nach früheren Polizeiangaben 31 Jahre alten Partner der Ex-Freundin habe es vor der Tat schon mehrfach Auseinandersetzungen gegeben.

Der Verdächtige, der laut Anklage bei der Tat von seinem Bruder begleitet wurde, soll aus kurzer Entfernung in den Brustbereich des 31-Jährigen geschossen haben. Das Opfer sei zu Boden gegangen. Der Angeklagte, ein Deutscher, soll dann den Tatort verlassen haben - er wurde nach früheren Polizeiangaben nach seiner Flucht widerstandslos festgenommen. Ein Angehöriger hatte zuvor per Notruf mitgeteilt, dass sich der Mann stellen wolle. Die Tatwaffe wurde später nahe des Festnahmeorts in einem Gebüsch gefunden, wie die Polizei berichtet hatte.

Totschlag wird laut Strafgesetzbuch mit einer Haftstrafe von nicht unter fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen ist sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Paragraf 212 Strafgesetzbuch (Totschlag)

© dpa-infocom, dpa:230625-99-181422/4