»Von unserer Seite ist klar: Wenn ein Kind in die Schule möchte, dann darf es auch in die Schule gehen«, betonte Schopper. Sportvereine sollten ihre Angebote für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche ebenfalls öffnen.
Zuvor hatten auch bereits die Kommunen zugesagt, ukrainischen Flüchtlingskindern den Weg in Kitas und Schulen ebnen zu wollen. Das Interesse der Flüchtlinge an den Kitas sei groß, sagte ein Experte des Städtetags. Unter den in der Landeserstaufnahme registrierten Menschen sind auch zahlreiche Kinder.
Rechtlich steht weder dem Kita- noch dem Schulbesuch etwas entgegen. Das Recht zum Besuch einer Schule besteht laut Kultusministerium von Anfang an. Eine Schulpflicht beginnt sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Sie endet mit Ende des 18. Lebensjahres. Die verzögerte Schulpflicht trägt möglichen Traumata der Kinder Rechnung. Sie sollen Zeit haben, sich in ihrem neuen Umfeld zu orientieren und die Erlebnisse der Flucht zu verarbeiten.
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