Für eine Verpflichtung müsste man aber das Beamtengesetz ändern. »Das werden wir nicht anfassen und auch nicht hinkriegen«, sagte Schopper. »Man muss auch wissen, an welchem Windrad man dreht, dass dann da auch Wind rauskommt.« Die Landesregierung setze weiterhin auf den freiwilligen Appell an die Lehrer, weniger in Teilzeit zu arbeiten.
Trotz des deutlichen Personalmangels an den Schulen entscheiden sich laut Statistischem Landesamt immer mehr Lehrerinnen und Lehrer für Teilzeit. Im Schuljahr 2021/2022 arbeiteten knapp 56,6 Prozent und somit mehr als die Hälfte der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht voll. Der Anteil der Lehrerinnen und Lehrer in Vollzeit ging demnach um 1,8 Prozent zurück, wie das Landesamt im vergangenen September mitteilte.
Landesbeamte haben grundsätzlich Anspruch darauf, in Teilzeit bis zu 50 Prozent zu arbeiten. Ein Antrag auf Teilzeit aus familiären Gründen, etwa weil ein Kind betreut oder ein Angehöriger gepflegt wird, kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen. Die Untergrenze bei der Teilzeit liegt bei 25 Prozent. Solche Anträge werden bei Lehrkräften individuell vom jeweiligen Regierungspräsidium geprüft.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte vergangenes Jahr einen Vorstoß für eine eingeschränkte Teilzeit von Lehrern gemacht, diesen aber wieder zurückgezogen. Lehrerverbände hatten den Vorstoß scharf kritisiert.
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