Nach einem zwölfmonatigen Scheinaufenthalt meldete der 59-Jährige das Expeditionswohnmobil als »Übersiedlungsgut« zoll- und steuerbefreit in Deutschland an. Mit diesem Trick wollte der Mann laut Zollamt die Abgaben sparen.
Doch die Ermittler kamen ihm auf die Spur. »Die Zöllner konnten nachweisen, dass er sich nie länger in der Schweiz aufgehalten, geschweige denn dort seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt eingenommen hatte«, sagte Pressesprecher Maximilian Obermaier.
Neben den Steuern muss der Mann nun auch eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen.
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