»Die Universalschlichtungsstelle des Bundes bietet Verbrauchern eine hervorragende, unbürokratische und kostenlose Möglichkeit, ihre Rechte außerhalb des Gerichtssaals zu verfolgen«, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl (SPD). Für Unternehmen würden Schlichtungsverfahren so deutlich kostengünstiger.
Der Bund hat das Zentrum für Schlichtung, einen Verein, den Angaben zufolge zunächst für vier Jahre mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle betraut. Damit das Anrufen der Schlichtungsstelle Verbrauchern auch dann möglich ist, wenn - wie beim Dieselskandal - höhere Summen im Raum stehen, wurde die zulässige Obergrenze in Streitfällen auf 50 000 Euro festgesetzt.
"Es ist ein Gewinn für unser Land, dass der Bund seine Universalschlichtungsstelle nun bei uns ansiedelt, sagte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU): "Mit dem vor über zehn Jahren gestarteten Projekt des Online-Schlichters sieht sich Baden-Württemberg als Pionier und Taktgeber beim Thema Verbraucherschlichtung." Ziel ist es, die Schlichtungskultur zwischen Verbrauchern und Unternehmen in Deutschland weiter voranzubringen.