Zur bisherigen Regelung machte der Sprecher des Konzerns aus Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) keine genaueren Angaben. Nur so viel: Zuvor sei in Sachen mobiler Arbeit in Absprache mit dem oder der jeweiligen Vorgesetzten auch mehr möglich gewesen. Das Vertrauensprinzip gelte weiterhin.
Bericht »Rhein-Neckar-Zeitung«
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