In Heidelberg sind Taumittel wie Salze oder salzähnliche Stoffe bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe nicht tabu, wenn Pflanzen nicht geschädigt werden. In Ludwigsburg ist der sparsame Einsatz ausnahmsweise bei Eisregen und Eisglätte oder an besonderen Gefahrenstellen möglich, in Böblingen an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Steilstücken.
Grundsätzlich sind nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg Privatleute über entsprechende Satzungen verpflichtet, an das Grundstück grenzende Wege von Schnee und Eis zu räumen. Und nahezu alle Kommunen verbieten dabei aus Umweltschutzgründen den privaten Einsatz von Streusalz. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in der Regel hohe Strafen.
Winterdienst-Satzung Heidelberg
Stadt Mannheim zum Winterdienst
Freiburger Gehwegsreinigungssatzung
Stadt Karlsruhe zum Winterdienst
Informationen zum Winterdienst in Ludwigsburg
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