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Salzstreuverbot: Kommunen erlauben mancherorts Ausnahmen

Aus Umweltschutzgründen ist in Baden-Württemberg in der Regel der private Streusalz-Einsatz verboten - doch eine Reihe von Kommunen erlaubt an gefährlichen Stellen oder bei extremer Witterung Ausnahmen, ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Bei Eisregen und Blitzeis dürfen zum Beispiel in der Landeshauptstadt Stuttgart oder in Tübingen geringe Mengen Salz zum Gehweg-Streuen eingesetzt werden. In Pforzheim dürfen zudem Treppen mit Salz aufgetaut werden, in Ulm auch Gefälle.

Streusalz
Säcke mit Streusalz. Foto: Friso Gentsch/DPA
Säcke mit Streusalz.
Foto: Friso Gentsch/DPA

In Heidelberg sind Taumittel wie Salze oder salzähnliche Stoffe bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe nicht tabu, wenn Pflanzen nicht geschädigt werden. In Ludwigsburg ist der sparsame Einsatz ausnahmsweise bei Eisregen und Eisglätte oder an besonderen Gefahrenstellen möglich, in Böblingen an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Steilstücken.

Grundsätzlich sind nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg Privatleute über entsprechende Satzungen verpflichtet, an das Grundstück grenzende Wege von Schnee und Eis zu räumen. Und nahezu alle Kommunen verbieten dabei aus Umweltschutzgründen den privaten Einsatz von Streusalz. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in der Regel hohe Strafen.

Winterdienst-Satzung Heidelberg

Satzung von Böblingen

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Freiburger Gehwegsreinigungssatzung

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Informationen zum Winterdienst in Ludwigsburg

© dpa-infocom, dpa:231202-99-154671/2