Die Ware wurde den Angaben zufolge bereits aus dem Verkauf genommen. Kundinnen und Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, sollen es nicht mehr essen. Packungen mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum könnten in die jeweiligen Märkte zurückgebracht werden. Dort gebe es Ersatz. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte seien von dem Rückruf nicht betroffen
Die Süßspeise kam dem Portal lebensmittelwarnung.de zufolge in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in den Handel.
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