Die Bundespolizei nahm Ermittlungen wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr auf. Sie wies darauf hin, dass auf den Schienen befindliche Hindernisse einen Zug zur Entgleisung bringen können. Durch umherfliegende Schottersteine oder Teile der Hindernisse gefährdeten Täter nicht nur sich selbst erheblich, sondern auch Zugpassagiere, wartende Reisende und sonstige Unbeteiligte.
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