Zur Not will Gentges den Bau solcher Unterkünfte auch gegen den Willen der jeweiligen Kommune durchsetzen. Bislang betreibt das Land zehn Erstaufnahmeeinrichtungen, davon je eine in Sigmaringen und Ellwangen. Von dort werden die Flüchtlinge dann in kleinere Unterkünfte verteilt, deren Betrieb Kreise und Gemeinden organisieren. Allerdings sind die regulären rund 6300 Plätze überfüllt, das Ministerium hat etwa in Messehallen Notunterkünfte eingerichtet. »Aber das sind eben nur Provisorien«, sagte Gentges der »Schwäbischen Zeitung« weiter.
Landkreise, Städte und Gemeinden wehren sich seit Monaten gegen Erstaufnahmeeinrichtungen auf ihrem Gebiet. Eine Abfrage von Gentges unter den 1101 Kommunen im Land brachte im Frühsommer keine verwertbaren Rückmeldungen zu geeigneten Grundstücken oder Flächen. Deswegen hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die CDU-Ministerin gebeten, nach Lösungen zu suchen, solche Zentren auch ohne Einverständnis einer Kommune einzurichten. Gentges hat nun ein Modell gefunden. Sie stützt sich auf geltendes Landes- und Bundesrecht, das Erleichterungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften schafft. Demnach muss das Land zwar das »Benehmen« mit einer Kommune suchen - also diese informieren und anhören. Ein Einvernehmen, sprich eine Zustimmung, benötigt es jedoch demnach nicht. »Ich nehme sehr ernst, was Kommunen und Bürger vorbringen. Trotzdem müssen wir das irgendwie lösen«, sagte Gentges dem Blatt.
Baden-Württemberg sei gesetzlich dazu verpflichtet, die vom Bund auf die Länder verteilten Menschen aufzunehmen. Deswegen werde sie dort, wo das Land geeignete Grundstücke besitze, pachten oder kaufen könne, im Zweifel ohne Zustimmung eines Gemeinderats eine Unterkunft einrichten. »Sonst profitiert am Ende die Kommune, die am lautesten Widerstand leistet und blockiert damit im Ergebnis das ganze System«, sagte die CDU-Politikerin weiter.
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