STUTTGART. Das sagte ein Sprecher des Handelsverbands Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart. Er schätzte, dass 25 Prozent der gekauften Geschenke inzwischen Gutscheine seien. Der Kunde lege dann noch drauf und kaufe durchschnittlich für das Doppelte des Gutscheinwerts ein. Die Zeit nach Weihnachten und rund um den Jahreswechsel ist für den Handel in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden.
Viele Beschenkte kommen demnach aber auch in die Läden, um Waren umzutauschen. Händler seien grundsätzlich nicht verpflichtet, intakte Ware zurückzunehmen, betonte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU). »Viele Händler zeigen sich nach Weihnachten aber serviceorientiert gegenüber ihren Kunden. Allerdings sind meist zeitliche Fristen, häufig 14 Tage nach dem Kauf, einzuhalten.« Andere Regeln gelten demnach bei Mängeln. Dann greift das gesetzliche Recht auf Gewährleistung. (dpa)