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Russland-Sanktionen umgangen? Prozess gegen Geschäftsleute

Zwei Geschäftsleute aus dem Saarland und aus Baden-Württemberg sollen Drohnen-Bauteile an Russland geliefert und damit gegen EU-Sanktionen verstoßen haben. Am Freitag beginnt der Prozess.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/DPA
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/DPA

Zwei Geschäftsleute aus Deutschland sollen illegal elektronische Bauteile für Drohnen an Russland geliefert haben - deswegen müssen sie sich vom heutigen Freitag an (9.30 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Der Kunde der Männer in Russland produzierte nach Angaben des Gerichts militärisches Material und Zubehör. Dazu soll auch die von den russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte »Orlan 10«-Drohne gehört haben. Die gelieferten Elektrobauteile sind laut Anklage gängiger Bestandteil dieses Drohnentyps und vom Russland-Embargo der Europäischen Union erfasst.

Einem Geschäftsführer zweier Unternehmen im Saarland wirft die Bundesanwaltschaft vor, in mehreren Fallen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Er sitzt dem Gericht zufolge seit März vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. 

Eine Frau, die eine Firma in Baden-Württemberg führte, ist wegen Beihilfe zu einigen dieser Verstöße angeklagt. Sie war nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft zwischenzeitlich auch in U-Haft gewesen, aber seit Mai 2023 wieder auf freiem Fuß. Beide Angeklagte haben nach Angaben des Gerichts die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit.  Die illegal gelieferten Bauteile waren den Angaben zufolge etwa 875 000 Euro wert.  

Der Prozess ist nicht der erste gegen Angeklagte, die Russland-Sanktionen umgangen haben sollen. In Stuttgart läuft derzeit ein weiterer Prozess gegen einen Mann, der Werkzeugmaschinen an russische Waffenhersteller geliefert haben soll. Und das Amtsgericht Köln verurteilte jüngst einen Autohändler zu einer Bewährungsstrafe, der nach Überzeugung des Gerichts Luxusfahrzeuge nach Russland verkauft und damit die Sanktionen umgangen hatte.

Mitteilung des Gerichts

Mitteilung des Bundesanwaltschaft zur Anklageerhebung

© dpa-infocom, dpa:240502-99-892855/3