ROTTENBURG. »So eine Kleiderordnung ist durch den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gedeckt«, sagte Stefan Meißner, Schulsprecher beim Regierungspräsidium Tübingen, am Dienstag. Ähnliche Fälle sind seinen Angaben zufolge im Regierungsbezirk nicht bekannt. Schulen mit Bekleidungsregeln gehörten bundesweit zu einer kleinen Minderheit. Was neben Jogginghosen noch unter die Bezeichnung »Freizeitkleidung« falle, müsse die Schule selbst klären, so Meißner. Zuerst hatte das »Schwäbische Tagblatt« berichtet.
In der Rottenburger Realschule müssen auch Kopfbedeckungen - ausgenommen solche, die aus religiösen Gründen getragen werden - abgenommen werden. Neben der Bekleidung regelt ihre Schulordnung auch, dass Kaugummis und Knabberwaren wie Chips auf dem Schulgelände verboten sind. Damit solle Müll vermieden werden. Auch der Konsum von Energydrinks, stark koffein- oder zuckerhaltigen Getränke ist laut Schulordnung nicht gestattet - um den Lernerfolg nicht zu behindern. (dpa)