Die CDU-Politikerin ist gegen den Vorschlag eines aus Richterinnen und Richtern zusammengesetzten Gremiums und bringt eine andere Kandidatin als neue Präsidentin für das Stuttgarter Oberlandesgericht ins Spiel. Weil diese aber vom sogenannten Präsidialrat abgelehnt wurde, hat das Ministerium eine einstweilige Verfügung beantragt, damit das Verwaltungsgericht über die Frage entscheiden kann.
Gentges argumentiert, dass ihre Kandidatin einen »Vorsprung« in dem Bewerbungsverfahren gehabt habe. Es geht nun um die Frage, ob der Präsidialrat eine Personalentscheidung kontrolliere oder durch eine eigene Entscheidung ersetzen könne.
Titz und Lüblinghoff erklärten: »Das Beteiligungsrecht des Präsidialrats in Baden-Württemberg hat sich bislang bewährt.« Es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Mechanismen zu beschneiden, bedeute einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. »Vom Ministerpräsidenten des Landes hätten wir daher eine klare Positionierung im Sinne der Justiz erwartet.«
Kretschmann hatte erklärt, der Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei nicht unbegründet. Es müsse eine Klarheit geschaffen werden zwischen den Gewalten. Die Urteile von Gerichten haben aus Sicht Kretschmanns zwar immer das letzte Wort. »Aber wie sich die Gewalten gegeneinander aufstellen, das ist natürlich auch eine Frage des Justierens der Gewalten untereinander.«
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