MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wies Beschwerden der Windkraftgegner gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg zurück, wie der VGH in Mannheim am Mittwoch mitteilte. Die Windräder seien rechtmäßig.
Geklagt hatten Anwohner. Sie befürchten Nachteile für Landwirtschaft und Tourismus unter anderem durch Lärm. Das Gericht in Freiburg hatte ihre drei Eilanträge Anfang des Jahres abgewiesen und so den Weiterbau ermöglicht. Dieser Linie folgte nun der VGH. Er bildet die letzte Instanz in dem juristischen Streit. Der Beschluss sei unanfechtbar, hieß es (Az.: 10 S 184/18, 185/18 und 186/18).
Die zwei Windanlagen werden den Angaben zufolge seit Mitte April gebaut. Sie sollen laut Landratsamt Ortenaukreis Strom für rund 600 Haushalte liefern und bis Ende des Jahres ans Netz gehen. Die Behörde hatte den Bau der Windräder bereits im Dezember 2016 genehmigt. (dpa)