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»Reichsbürger« schoss »mehrere dutzendmal« auf Polizisten

Beim Angriff eines »Reichsbürgers« auf SEK-Beamte in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) im April ist noch ein zweiter Polizist verletzt worden. Der Mann habe »mittels eines vollautomatischen Gewehrs mehrere dutzendmal aus fünf verschiedenen Schusspositionen« auf 14 Polizisten geschossen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Ermittlungsverfahren. Dabei seien zwei Beamte verletzt worden.

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck

Ursprünglich war nach dem eskalierten Einsatz in dem Städtchen zwischen Heilbronn und Würzburg immer von einem angeschossenen Polizisten die Rede gewesen. Die Beamten des Spezialeinsatzkommandos waren am 20. April ausgerückt, um bei dem damals 54 Jahre alten Mann nach einer illegalen Waffe zu suchen, als dieser das Feuer eröffnete. Später fanden sie in dem Haus begehbare Waffenkammern, Reichsflaggen und massenhaft Munition. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen wegen der »besonderen Bedeutung« des Falls.

Dem BGH-Beschluss vom 6. September zufolge werfen die Ermittler dem Mann unter anderem versuchten Mord in fünf Fällen vor. Die Verletzten seien »bewusst als Repräsentanten des Staates« ausgewählt und angegriffen worden. Der Mann habe nach seiner Festnahme gesagt, die Polizisten seien selbst schuld daran, dass er geschossen habe - sie hätten sein Grundstück betreten. Er sehe, dass sie zwar »gute Jungs« seien, leider würden sie aber auf der »falschen Seite kämpfen«.

Der 3. Strafsenat des BGH hatte mit dem Fall zu tun, weil der Beschuldigte wollte, dass der von ihm gewählte Verteidiger zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird. Das wurde abgelehnt.

Sogenannte Reichsbürger sprechen dem Grundgesetz und den Behörden die Legitimität ab. Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie weigern sich beispielsweise, amtlichen Bescheiden Folge zu leisten, Abgaben oder Bußgelder zu zahlen.

BGH-Beschluss vom 6. September

© dpa-infocom, dpa:220926-99-903610/2