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»Reichsbürger«-Razzia: Strobl für schärferes Waffenrecht

Die CDU-geführten Länder fordern schon länger eine Verschärfung des Waffenrechts - dabei haben sie Extremisten im Blick. Nach der folgenreichen »Reichsbürger«-Razzia erhält die Debatte neue Brisanz. Auch mit Blick auf das, was bei den Durchsuchungen gefunden wurde.

Durchsuchungen im »Reichsbürger«-Milieu - Reutlingen
Ein Kriminalbeamter steht auf einem Balkon. Foto: Marijan Murat
Ein Kriminalbeamter steht auf einem Balkon.
Foto: Marijan Murat

Nach einem Schuss auf einen Polizisten bei Durchsuchungen im »Reichsbürger«-Milieu drängt der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl auf eine rasche Verschärfung des Waffenrechts durch den Bund. Es sei höchste Zeit, dass das, was man in der Innenministerkonferenz im Dezember besprochen habe, nun endlich umgesetzt werde, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in Stuttgart. Die Ereignisse von Mittwoch müssten eine Mahnung für die Bundesregierung sein, jetzt schleunigst in die Gänge zu kommen. Der Innenminister und Vize-Regierungschef berichtete außerdem von seinen Eindrücken am Tatort - und sprach von einem erschreckenden Waffenarsenal.

»Das, was ich dort gesehen habe, braucht wirklich kein Mensch«, sagte Strobl über das Ausmaß der Waffen. Das Waffenarsenal in dem Gebäudekomplex sei beachtlich, erschreckend und pervers gewesen. Dabei durchsuchten die Ermittler erst am Donnerstag die Wohnung des Verdächtigen, am Mittwoch habe man zunächst nur die Kellerräume durchsucht. Die Ermittler wurden über Unterlagen auf den Mann aufmerksam, die wiederum bei der großen Razzia gegen die »Reichsbürger«-Szene im Dezember gefunden worden waren - zum Zeitpunkt der Durchsuchung galt der nun Verdächtige aber nur als Zeuge. Nun sitzt er unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes in Untersuchungshaft.

Bei der Durchsuchung war es zu einem Schusswechsel gekommen, der Verdächtige befand sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Wohnzimmer - er traf einen SEK-Beamten am Arm. Wie Strobl nun schildert, sei der Mann gegen 7 Uhr freiwillig aus dem Haus gekommen, habe sich ergeben und sei festgenommen worden. Der Polizist sei auch einen Tag später noch in stationärer Behandlung im Krankenhaus gewesen, sagte Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz.

Über den mutmaßlichen Schützen ist indes Vieles noch unbekannt. Jede Menge Waffen soll der Sportschütze legal besessen haben, auf seiner Waffenbesitzkarte waren nach dpa-Informationen 22 Waffen eingetragen. Demnach verfügte er auch über eine Erlaubnis zum Besitz von Sprengstoff.

Im Zusammenhang mit der »Reichsbürger«-Szene hatte es am frühen Mittwochmorgen Durchsuchungen in acht Bundesländern und der Schweiz gegeben. »Reichsbürger« und »Selbstverwalter« zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. Die Durchsuchungen standen im Zusammenhang mit einer Groß-Razzia Anfang Dezember, die sich unter anderem gegen den Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß als mutmaßlichen Rädelsführer gerichtet hatte. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hat sie im Zuge dieser Ermittlungen neben den bisher 25 Hauptverdächtigen 5 neue Beschuldigte im Visier. Gegen sie bestehe der Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, die das politische System in Deutschland stürzen wollte.

Dass der Kreis der Beschuldigten und Zeugen noch weiter anwachsen wird, halten mit dem Verfahren vertraute Beobachter für wahrscheinlich. Dem Vernehmen nach haben die Ermittler zunächst den Schwerpunkt auf mutmaßliche Mitwisser der »Reichsbürger«-Gruppe gelegt, bei den ein erhöhtes Risiko nicht ausgeschlossen werden kann - etwa weil sie Zugang zu Waffen haben. Nach geltendem Recht sind die Hürden für einen kurzfristigen Entzug von Waffen nach Einschätzung des Grünen-Innenpolitikers Marcel Emmerich zu hoch, die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geplante Verschärfung des Waffenrechts daher dringend geboten.

Die CDU-geführten Länder Baden-Württemberg Sachsen-Anhalt und Hessen hatten sich auf der Innenministerkonferenz dafür eingesetzt, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen unter keinen Umständen mehr an Pistolen und Gewehre kommen.

Nach der Amoktat in Hamburg mit acht Toten hatte Faeser angekündigt, das Waffenrecht zu verschärfen. Ihr Vorhaben sieht unter anderem ein Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Langwaffen für Privatleute vor. Wer eine Erlaubnis zum Besitz einer Waffe beantragt, soll zudem künftig seine psychische Gesundheit nachweisen müssen. Während Bundesjustizminister Marco Buschmann sich zuletzt gegen Faesers Pläne geäußert hatte, drückt Strobl auf Tempo. Es helfe wenig, »wenn Frau Faeser an einem Tag hü sagt und Herr Buschmann am anderen Tag hott«.

Baden-Württembergs FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke lehnt schärfere Vorschriften ebenfalls ab: »Gebetsmühlenhaft wird nach jedem Schusswaffengebrauch die Forderung erhoben, das Waffenrecht zu verschärfen«, sagte er am Donnerstagabend. »Nicht die Waffe tötet, sondern der Straftäter.« Die bestehenden Gesetze reichten aus, sie müssten nur angewendet werden.

Bislang darf nur Waffen besitzen, wer als rechtlich zuverlässig gilt. Das Waffengesetz unterscheidet dabei die sogenannte Regelunzuverlässigkeit und die absolute Unzuverlässigkeit. Bei letzterem darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden. Das gilt etwa für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Für eine aktuelle oder ehemalige Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein, einer verfassungswidrigen Partei oder verfassungsfeindlichen Vereinigung wird bislang die Regelunzuverlässigkeit attestiert.

Solche Mitgliedschaften sollen laut Strobl künftig eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen - was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde. Er pochte auf einen Gesetzentwurf der Ampelregierung. Im Südwesten hätten die Waffenbehörden bereits 512 Waffen von Extremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern eingezogen.

Strobl berichtete von 3800 Menschen, die in Baden-Württemberg der »Reichsbürger«-Szene zugerechnet würden. Diese sei sehr heterogen und zeichne sich durch eine hohe Waffenaffinität aus. Strobl sprach von einem brandgefährlichen Personenkreis. Der Schütze aus Reutlingen sei weder dem Landesverfassungsschutz noch der Polizei als »Reichsbürger« bekannt gewesen.

© dpa-infocom, dpa:230323-99-61110/4