Die Kommune lehnt den Plan kategorisch ab und droht mit dem Erlass einer Verfügung, dass laufende Sanierungsarbeiten eingestellt werden müssten. »Das könnte zu Verzögerungen führen.« In der Auseinandersetzung wappnet sich Grün-Schwarz zugleich juristisch für den Fall einer weiteren Zuspitzung. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, über die die »Badischen Neuesten Nachrichten« (Mittwoch) zuerst berichtet haben. Die vom Kabinett abgesegnete Vorlage sieht unter anderem vor, rechtliche Möglichkeiten für eine Fortsetzung der laufenden Sanierungsarbeiten zu prüfen, sollte es zu einer Einstellungsverfügung in der Landesimmobilie durch die Stadt kommen. Die Renovierungsarbeiten für die Unterbringung von drogensüchtigen Straftätern dienen nach Landesangaben der Instandsetzung, deshalb sei kein Bauantrag nötig.
Die Stadt Heidelberg hingegen argumentiert damit, dass sie angesichts der vorgesehenen Investitionssumme des Landes von 11 Millionen Euro erhebliche Eingriffe in einem Kulturdenkmal befürchte. Es fehle aber die denkmalrechtliche Genehmigung. Die Stadt will den 150 Jahre alten Gebäudekomplex für die Universität nutzen und droht mit einer Einstellungsverfügung. »Sofern eine solche ergeht, ist beabsichtigt, hiergegen Widerspruch einzulegen, um die aufschiebende Wirkung herzustellen und Verzögerungen zu vermeiden«, heißt es dazu aber in der Vorlage des Landeskabinetts.
Das Thema brachten die Oppositionsparteien FDP und SPD erneut in den Sozialausschuss ein. Der FDP-Politiker Jochen Haußmann sagte, es sei offensichtlich, dass der Standort nicht als Interimslösung geeignet sei, aber sich das Sozialministerium hier völlig verrannt und viel Zeit verloren habe. Und der SPD-Politiker Florian Wahl betonte: »Der Maßregelvollzug kann aus unserer Sicht nicht gegen die Kommunen vor Ort durchgesetzt werden.«
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