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Rechtsstreit um Eppinger »Hexenkessel« geht im Mai weiter

Heilbronn (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit um die schweren Verbrühungen einer Frau mit heißem Wasser bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen wird vom kommenden Mai an erneut vor Gericht verhandelt. Das geht aus der Prozessvorschau des Heilbronner Landgerichts hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Ein damals 33-jähriger Mann soll im Februar 2018 beim Eppinger Umzug als Hexe verkleidet eine 18 Jahre alte Zuschauerin schwer an den Beinen verbrüht haben. Die Frau war beim Nachtumzug von einer Gruppe maskierter Hexen über den Kessel gehalten worden, sie geriet aber mit den Beinen in den Behälter und zog sich schwere Verbrennungen zu.

Eppinger »Hexenkessel«
Ein Kessel, in dem sich eine Frau beim Fastnachtsumzug mit heißem Wasser verbrüht hatte. Foto: Stephen Wolf/dpa/Archivbild
Ein Kessel, in dem sich eine Frau beim Fastnachtsumzug mit heißem Wasser verbrüht hatte. Foto: Stephen Wolf/dpa/Archivbild

Der Amtsrichter hatte das Mitglied der Hexengruppe »Bohbrigga Hexebroda« aus Kraichtal (Landkreis Karlsruhe) im Strafprozess trotz seiner Verkleidung durch Zeugenaussagen eindeutig als Täter identifiziert angesehen. Ende 2018 wurde der Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt. Gegen das Urteil wehrt er sich nun vom 5. Mai (9.00 Uhr) an vor dem Landgericht (12 Ns 11 Js 4103/18). Es sind insgesamt drei Verhandlungstage geplant, fast 40 Zeugen sind geladen.

Auch in einem weiteren Verfahren zum sogenannten Hexenkessel wird in einer neuen Runde weiter verhandelt. Die Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn hatte der Frau 50 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen - zu zahlen vom Verkehrsverein Eppingen und dem Fastnachter (Hu 6 O 402/18 und Hu 6 O 389/19). Schon das Mitführen des Kessels sei eine klare Mittäterschaft, hatte die Kammer entschieden. Während der Verkehrsverein das Urteil akzeptieren will, geht der Mann dagegen vor.

PM zum Urteil des Landgerichts Heilbronn