Der Amtsrichter hatte das Mitglied der Hexengruppe »Bohbrigga Hexebroda« aus Kraichtal (Landkreis Karlsruhe) im Strafprozess trotz seiner Verkleidung durch Zeugenaussagen eindeutig als Täter identifiziert angesehen. Ende 2018 wurde der Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt. Gegen das Urteil wehrt er sich nun vom 5. Mai (9.00 Uhr) an vor dem Landgericht (12 Ns 11 Js 4103/18). Es sind insgesamt drei Verhandlungstage geplant, fast 40 Zeugen sind geladen.
Auch in einem weiteren Verfahren zum sogenannten Hexenkessel wird in einer neuen Runde weiter verhandelt. Die Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn hatte der Frau 50 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen - zu zahlen vom Verkehrsverein Eppingen und dem Fastnachter (Hu 6 O 402/18 und Hu 6 O 389/19). Schon das Mitführen des Kessels sei eine klare Mittäterschaft, hatte die Kammer entschieden. Während der Verkehrsverein das Urteil akzeptieren will, geht der Mann dagegen vor.