Seit 2005 sind die Hochschulen selber für die Gewährung von Zulagen zuständig. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat aber bereits nach diversen bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten angekündigt, dass das Land genauer auf die Zulagenpraxis schauen will. Zudem sollen an den Hochschulen Strukturen aufgebaut werden, die ein zuverlässigere Kontrolle der Zulagenvergabe möglich machen.
Zu unterscheiden von Forschungszulagen sind sogenannte Leistungszulagen. Im Landtag läuft ein Untersuchungsausschuss, der die seit 2011 rechtswidrig verteilten Leistungszulagen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durchleuchtet. Im Fokus stehen dabei auch das Krisenmanagement von Ministerin Bauer. Leistungszulagen gelten als Teil des Gehaltes. Sie werden aus dem Topf des Landes gezahlt. Forschungszulagen dürfen den Professoren gewährt werden, wenn sie erfolgreich Drittmittel für die Hochschule - etwa aus der Privatwirtschaft - an Land gezogen haben.
Bei der Haushaltsführung der grün-schwarzen Landesregierung schlugen die obersten Rechnungsprüfer vor, mehr Geld in den Abbau von Schulden stecken. Der Präsident Benz regte an, dafür den gesamten Betrag zu nutzen, den die Steuerschätzung vom Mai an Mehreinnahmen für 2018 und 2019 prognostiziert hatte. Das waren rund 1,3 Milliarden Euro. Bislang hat die grün-schwarze Landesregierung angekündigt, in den beiden Jahren insgesamt eine Milliarde Euro tilgen zu wollen. Das Land hat derzeit Schulden in Höhe von 46,3 Milliarden Euro. Bislang hat die Landesregierung einen Teil der Mehreinnahmen in die Sanierung von landeseigenen Gebäuden und Straßen gesteckt. Benz schlug vor, beim Abbau dieser »impliziten Schulden« mehr Transparenz zu schaffen.
So stellte sich nach Angaben des Rechnungshofpräsidenten heraus, dass im Straßenbau ein Teil der zur Verfügung stehenden Mittel eben nicht wie vorgesehen zur Sanierung genutzt wurde, sondern etwa für den normalen Erhalt der Straßen, für Radwege und für Planungskosten.
FDP-Finanzexperte Gerhard Aden sagte dazu: »Es ist so, wie wir befürchtet haben: Aus unserer Sicht wird die Umgehung der Schuldenbremse im Vollzug wieder umgangen.« Die FDP werde prüfen, ob die Regierung damit gegen die Landeshaushaltsordnung (LHO) verstoßen hat. Die LHO verpflichtet das Land, einen bestimmten Anteil der Steuermehreinnahmen in den Abbau von Krediten zu stecken. Die Regierung änderte die LHO aber so, dass sie einen Teil des Betrags für Sanierungen verwenden kann - schließlich seien marode Straßen und Gebäude »verdeckte Schulden«, weil Investitionen später nötig würden.