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Rechnungshof: In Krisenzeiten auf Wünschenswertes verzichten

Der Präsident des Rechnungshofs hat die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg ermahnt, in Krisenzeiten auf nicht unbedingt notwendige Ausgaben zu verzichten. Die hohe Inflation und die schwächere Konjunktur wegen des Kriegs in der Ukraine würden absehbar Folgen für die neuen Haushalte haben, sagte der oberste Rechnungsprüfer Günther Benz am Donnerstagabend im Stuttgarter Landtag. »Wenn heute die Botschaft ist, dass wir uns alle auf Wohlstandsverluste einstellen müssen, muss es Aufgabe der Haushaltspolitik sein, künftig stärker als bislang Prioritäten zu setzen, Notwendiges zu finanzieren, auf nur Wünschenswertes andererseits aber auch zu verzichten.«

Günther Benz
Günther Benz, Präsident des baden-württembergischen Rechnungshofs. Foto: Franziska Kraufmann
Günther Benz, Präsident des baden-württembergischen Rechnungshofs.
Foto: Franziska Kraufmann

Die Regierung werde noch stärker über eine Priorisierung von Ausgaben reden müssen. »Der Weg über neue und höhere Schulden kann aber auf Dauer nicht allein die Lösung sein.« Benz bekräftigte seine Kritik an der Schuldenaufnahme im dritten Nachtragshaushalt für den Doppeletat 2020/2021. »Wir haben unsere rechtliche Auffassung hierzu im Finanzausschuss deutlich gemacht«, sagte der Prüfer. Im Sommer hatte er bei der Vorstellung der Denkschrift des Rechnungshofs gesagt, man habe Zweifel, ob der Nachtrag, mit dem die Koalition für die Corona-Krise vorsorgen wollte, verfassungsgemäß sei. Die FDP, die sich auf den Rechnungshof beruft, klagt gegen den Haushalt.

Am Donnerstag sagte Benz im Landtag: »Auch der Hinweis, die Kredite 2022 zu tilgen, wenn die Mittel nicht gebraucht würden, ändert an unserer Sicht nichts.« Der Grund dafür sei: »Notlagenkredite aufzunehmen ohne in finanzieller Not zu sein, um damit Überschüsse zur Deckung von Lücken späterer Haushaltsjahre aufzubauen, ist zum einen nicht im Sinne der Schuldenbremse, ist aber zum Zweiten vor allem auch nicht im Sinne einer konsolidierenden Haushaltspolitik.«

© dpa-infocom, dpa:220407-99-839039/2