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Rückerstattungen für Steuerzahler im Südwesten

So mancher Steuerzahler im Südwesten kann sich demnächst wohl über Rückzahlungen freuen.

Gisela Splett
Die Staatssekretärin im Finanzministerium Baden-Württemberg, Gisela Splett (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Marijan Murat/Archiv
Die Staatssekretärin im Finanzministerium Baden-Württemberg, Gisela Splett (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Marijan Murat/Archiv

Stuttgart (dpa/lsw) - Grund ist eine geänderte Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs, wie Finanzstaatssekretärin Gisela Splett am Samstag in Stuttgart mitteilte. »Die Steuerverwaltung prüft deshalb in den kommenden Monaten etwa eine Million Einkommensteuerbescheide, die vom September 2013 bis Mitte Juni 2017 erlassen wurden«, hieß es.

Voraussetzung ist demnach, dass Steuerzahler außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht haben - insbesondere Krankheits- und Pflegekosten. Nach der neuen Rechtsprechung hat sich die Berechnung der zumutbaren Belastung geändert. »Die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird sich für viele Menschen im Land positiv auswirken auch rückwirkend«, erklärte Splett. »Alle sollen bekommen, was ihnen zusteht. Deshalb geht die Steuerverwaltung automatisch alle in Frage kommenden Einkommensteuerbescheide durch.«

Seit Mitte Juni 2017 wenden die Finanzämter die neue Rechtsprechung den Angaben zufolge regulär bei Einkommensteuererklärungen an. Über einen schnellen Geldsegen können sich Steuerzahler aber noch nicht freuen: Bis die zurückliegenden Steuerbescheide geprüft sind, dürfte es einige Monate dauern.