Routinemäßig würden Pakete am BGH in Karlsruhe geröntgt, teilten Sprecher der Polizei und des Gerichtshofs mit. Dabei seien metallische Gegenstände entdeckt worden. Diese stellten sich als Nägel in einem Bilderrahmen heraus. Als die Lage noch unklar war, sperrte die Polizei das Gelände ab. Fachleute untersuchten das Paket.
Justizvollzugsanstalten senden Post von Gefangenen nach Angaben des BGH-Sprechers an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften, die diese dann prüfen. Im konkreten Fall hätte das Paket zur Bundesanwaltschaft - ebenfalls mit Sitz in Karlsruhe - gehen sollen, sei aber fälschlicherweise beim BGH gelandet.
Von welchem Gefängnis es kam, sagte der Sprecher nicht. Bei dem eingerahmten Bild handele es sich um ein »harmloses« Motiv. Adressat sei eine Privatperson. Das Paket sei zur weiteren Untersuchung an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet worden.
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