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Psychisch Kranker nach Tötung weiter in Psychiatrie

Das Gericht stufte die Tat in Wiesloch als Mord ein. Der heute 34-Jährige gilt allerdings als nicht in der Lage, seine Schuld einzusehen. Er würde es wieder tun, sagte er laut Gericht im Verfahren.

Wiesloch: Frau mit Messer niedergestochen
Die Spurensicherung in Wiesloch. Eine Frau ist im September in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) mit einem Messer niedergestochen worden. Foto: Rene Priebe/DPA
Die Spurensicherung in Wiesloch. Eine Frau ist im September in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) mit einem Messer niedergestochen worden.
Foto: Rene Priebe/DPA

Ein psychisch kranker Mann muss nach der Tötung einer 30-Jährigen im September in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) weiter in Sicherheitsverwahrung. Das Landgericht Heidelberg ordnete am Montag die unbefristete Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an. Das Gericht stufte die Tat als heimtückisch und Mord ein. Der Täter könne aber das Unrecht der Tat nicht einsehen. Dadurch sei wiederum seine Schuldfähigkeit aufgehoben. Der Mann leidet laut einem Sachverständigen mutmaßlich an einer paranoiden Schizophrenie.

Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Beschuldigte die ihm unbekannte Frau in einem Geschäft mit einem dort entwendeten Schälmesser. Das Opfer starb kurz nach der Attacke in einem Krankenhaus. Der Täter war zuvor vom Gelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) in der Wieslocher Innenstadt geflohen.

Das Verfahren hatte auf Antrag von Staatsanwaltschaft und den Eltern als Nebenklägern unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Wie der Richter sagte, hatte der Beschuldigte die Tat während des Verfahrens gestanden und gesagt, er würde es wieder tun. Er sei davon überzeugt, dass die Frau einer Kriegspartei angehöre. Es gelte, sie zu töten.

Zum Tatzeitpunkt war der Beschuldigte seit 2021 wegen sieben Delikten wie vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation im PZN untergebracht. Der sogenannte Maßregelvollzug ist für Straftäter vorgesehen, die etwa psychisch krank oder süchtig sind.

Der Richter gab mit der Unterbringung in der Psychiatrie dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. »Es gilt, die Allgemeinheit zu schützen«, sagte der Richter bei Verkündung des Urteils.

Die Flucht des Täters aus der Psychiatrie und die Tötung der jungen Frau löste auch eine politische Debatte zur Sicherheit im Maßregelvollzug aus. Zum Prozessauftakt Ende Februar teilten PZN, Polizei und die Stadt Wiesloch mit, man habe gemeinsam am Sicherheitskonzept gearbeitet. So seien etwa Schnittstellen zwischen Polizei und PZN optimiert worden. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg habe vor allem die Gebäudesicherheit in den Blick genommen. Im Fall einer sogenannten Entweichung im Maßregelvollzug - wenn also ein Patient unerlaubt fernbleibt oder weggeht - sollen zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ort des Geschehens geleitet werden.

© dpa-infocom, dpa:240317-99-371980/4