Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Frau mutmaßlich durch einen Psychiatrie-Patienten in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) im Herbst hat das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) mit Stadt und Polizei am Sicherheitskonzept gearbeitet. So seien etwa Schnittstellen zwischen Polizei und PZN optimiert worden, teilten Einrichtung und Stadt mit. An diesem Dienstag soll der Prozess gegen den Mann beginnen. Am Mittwoch wird die Psychiatriesicherheit auch noch mal Thema im Sozialausschuss des Landtages werden, wenn sich Sozialminister Manne Lucha (Grüne) zur Situation im Maßregelvollzug äußern will.
In der gemeinsamen Mitteilung von PZN, Stadt Wiesloch und Polizei hieß es weiter: Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg etwa habe vor allem die Gebäudesicherheit in den Blick genommen. »Die bestmögliche Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität und wir werden weiterhin alles tun, um solche tragischen Vorfälle künftig zu vermeiden«, sagte Oberbürgermeister Dirk Elkemann (parteilos).
Im Fall einer sogenannten Entweichung im Maßregelvollzug - wenn also ein Patient unerlaubt fernbleibt oder weggeht - sollen zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ort des Geschehens geleitet werden, wie PZN und Stadt darüber hinaus mitteilten. Alle Beschäftigten der forensisch-psychiatrischen Klinik hätten sogenannte Personennotrufgeräte, mit denen gleichzeitig viele Kolleginnen und Kollegen alarmiert werden können. Außerhalb der Stationsgebäude hätten die Beschäftigten zusätzlich ein Handy als Personennotrufgerät. Zudem wolle das PZN die Personalbesetzung »qualitativ und quantitativ auf bedarfsgerechtem Niveau« sicherstellen, hieß es weiter - ohne konkrete Zahlen zu nennen.
Mordverfahren um Unterbringung in Psychiatrie
Der psychisch kranke Mann soll das 30 Jahre alte, ihm unbekannte Opfer im September nach einer Flucht vom PZN-Gelände in der Wieslocher Innenstadt mit einem Schälmesser getötet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass der 34 Jahre alte Somalier wegen Mordes wieder in die Psychiatrie kommt. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und bei dem Vorfall nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen. Das Landgericht Heidelberg hat sechs Verhandlungstermine bis in die zweite März-Hälfte hinein angesetzt. Es könnte sein, dass die Öffentlichkeit von Teilen des Verfahrens oder komplett ausgeschlossen wird.
Der Mann war nach früheren Angaben infolge eines Gerichtsurteils seit 2021 wegen mehrerer Delikte wie vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation im PZN untergebracht. Das nennt man Maßregelvollzug. Dieser ist für Straftäter vorgesehen, die etwa psychisch krank oder süchtig sind. Der Beschuldigte hatte damaligen Informationen zufolge die fünfte von neun Lockerungsstufen erreicht.
Die im Maßregelvollzug vorgesehenen Lockerungen seien weiterhin wichtiger Teil der Behandlung, erklärten Stadt und PZN. »Zumal es der gesetzliche Auftrag der forensisch-psychiatrischen Klinik ist, Patientinnen und Patienten nach hinreichenden Therapiefortschritten auf eine gesellschaftliche Wiedereingliederung vorzubereiten.«
Nicht nur Mauern und Gitter tragen zur Sicherheit bei
Das für den Maßregelvollzug zuständige Sozialministerium erklärte, alle forensischen Kliniken in Baden-Württemberg hätten ein umfassendes Sicherheitskonzept, das baulich-technische, organisatorische und personelle Sicherungsaspekte umfasse. Für die Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern sei ein gestuftes Sicherungssystem eingeführt worden. Menschen mit sehr hohem Sicherungsbedarf könnten an den hierfür besonders spezialisierten Standort Wiesloch verlegt werden. »Aber nicht nur Mauern und Gitter tragen zur Sicherheit bei«, betonte das Ministerium. »Wesentlich ist es, Behandlungsfortschritte zu erreichen, indem mit medizinisch anerkannten Methoden und mit professioneller Beziehungsarbeit bestehende Erkrankungen und Störungen gebessert werden.«
Mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung verwiesen Stadt und PZN auch auf einen SMS-Bürgerinformationsservice. Dieser werde wie bisher erst nach Absprache mit der Polizei ausgelöst, um eventuell nötige Polizeimaßnahmen nicht zu beeinträchtigen. Der SMS-Service sei von Anfang an als reines Informationsmedium für Abonnenten konzipiert worden und funktioniere nicht wie ein Alarm-Tool à la Katwarn.
SPD und FDP im Landtag hatten das Thema für die öffentliche Sitzung des Sozialausschusses nach eigenen Angaben beantragt, um Minister Lucha vor allem zu einem bisher ungeklärten Todesfall in der Entziehungsanstalt Fauler Pelz in Heidelberg befragen zu können. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigte, war ein 27-Jähriger am 14. Februar in der Einrichtung gestorben. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis sei die Todesursache weiter unklar, sagte ein Sprecher vergangene Woche. Die Staatsanwaltschaft warte aktuell die weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen ab.
Das ehemalige Gefängnis Fauler Pelz wird seit August als Einrichtung für den Maßregelvollzug genutzt und verfügt über 80 Plätze. Die Nutzung ist als Interimslösung bis zum Sommer 2025 geplant.
Außer zu dem Fall im Faulen Pelz wollen SPD und FDP den Minister laut einem entsprechenden Antrag auch zu Konsequenzen aus dem Tötungsdelikt in Wiesloch befragen - »um die Sicherheitslage im baden-württembergischen Maßregelvollzug insgesamt zu verbessern«.
Mitteilung von FDP und SPD zur öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses
Mitteilung der Staatsanwaltschaft zum Todesfall im Faulen Pelz
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