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Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Geiselnehmer am 5. Februar

Der Prozess um die spektakuläre Geiselnahme in einer Karlsruher Apotheke beginnt am 5. Februar. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte, sind vor dem Landgericht Karlsruhe mehrere Verhandlungstage geplant; ein Urteil gegen den 21 Jahre alten Beschuldigten könnte frühestens am 29. Februar gesprochen werden. Dem Mann wird erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit Geiselnahme und Freiheitsberaubung sowie versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift »Angeklagter« wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/DPA
Ein Schild mit der Aufschrift »Angeklagter« wird auf die Gerichtsbank gestellt.
Foto: Arne Dedert/DPA

Er hatte im März vergangenen Jahres in der Apotheke in der Innenstadt drei Menschen mit einer Schreckschusswaffe bedroht und als Geiseln genommen. Weitere Personen hatten sich im hinteren Bereich der Apotheke verstecken können. Unter anderem hatte der 21-Jährige sieben Millionen Euro Lösegeld gefordert. Schließlich stürmte die Polizei das Ladengebäude und befreite die Geiseln unverletzt.

Da der Angeklagte zur Tatzeit 20 war, gilt er als Heranwachsender. Der Prozess wird daher vor der Jugendkammer verhandelt. Ob er dann nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt aber von der Einschätzung des Gerichts ab.

© dpa-infocom, dpa:240102-99-471242/2