Er hatte im März vergangenen Jahres in der Apotheke in der Innenstadt drei Menschen mit einer Schreckschusswaffe bedroht und als Geiseln genommen. Weitere Personen hatten sich im hinteren Bereich der Apotheke verstecken können. Unter anderem hatte der 21-Jährige sieben Millionen Euro Lösegeld gefordert. Schließlich stürmte die Polizei das Ladengebäude und befreite die Geiseln unverletzt.
Da der Angeklagte zur Tatzeit 20 war, gilt er als Heranwachsender. Der Prozess wird daher vor der Jugendkammer verhandelt. Ob er dann nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt aber von der Einschätzung des Gerichts ab.
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