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Prozess wegen Geiselnahme begonnen: Angeklagter will reden

Über Stunden verschanzt sich ein Mann in einer Apotheke, nimmt Geiseln und versetzt sie in Todesangst. Was dahintersteckt, ist bisher unklar. Bei Gericht bleibt die Öffentlichkeit erst einmal draußen.

Prozess gegen mutmaßlichen Geiselnehmer
Der Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Geiselnahme (l) wartet im Schwurgerichtssaal. Foto: Uli Deck/DPA
Der Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Geiselnahme (l) wartet im Schwurgerichtssaal.
Foto: Uli Deck/DPA

Er nahm Geiseln, forderte rund sieben Millionen Euro Lösegeld und verlangte zudem, mit seiner Ex-Freundin sprechen zu dürfen: Seit Montag steht ein 21 Jahre alter Mann wegen Geiselnahme sowie versuchter, besonders schwerer räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft betonte bei der Verlesung der Anklage das zielstrebige und brutale Vorgehen des Mannes. Der wegen Gewalttaten schon vorbestrafte 21-Jährige habe die Tat vom März 2023 mindestens einen Tag vorher geplant. Dafür habe er sich unmittelbar zuvor auch eine Schreckschusswaffe und ein Tuch besorgt, mit dem er sich am Tattag maskierte. Über seinen Anwalt ließ der Mann ankündigen, umfassend aussagen zu wollen. Dann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Laut Anklage betrat er am späten Nachmittag die Apotheke und schoss sofort in Richtung Theke. Zwei Kundinnen und eine Mitarbeiterin des Geschäftes beorderte er dann in einen Nebenraum. Der Mitarbeiterin gelang die Flucht. Eine der verbliebenen Geiseln zwang er, die Tür zu verriegeln und seine Forderungen per Telefon durchzugeben. Weitere acht Angestellte und Mitarbeiter der Apotheke versteckten sich in Todesangst in einer Kammer und auf der Toilette, wo sie rund fünf Stunden ausharrten. Die Menschen hätten um ihr Leben gefürchtet, hieß es weiter. Nach stundenlangen Verhandlungen stürmten Spezialkräfte der Polizei die Apotheke und nahmen den mutmaßlichen Täter fest.

Die Geiseln habe der Mann massiv bedroht, angebrüllt und immer wieder Schüsse an die Decke abgegeben. Wenn er seine Ex-Freundin nicht sprechen dürfe, werde es »eklig« und Geiseln würden dann sterben, wird laut Anklage berichtet. Einer der Geiseln habe er die Waffe wiederholt an die Schläfe gehalten. Seine frühere Freundin, die im Gerichtssaal saß, brach in Tränen aus und musste als mögliche Zeugin den Saal verlassen.

Verletzt wurde damals niemand. Aber zwei der Opfer seien bis heute arbeitsunfähig, so die Staatsanwaltschaft. Weitere litten wegen der Geschehnisse unter Panikattacken und Angstzuständen. Dies hätte der Angeklagte wissen können - und habe die Folgen dennoch billigend in Kauf genommen. Dem Mann wird auch unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt. Der älter als 21 Jahre wirkende Angeklagte hörte sich die Vorwürfe ruhig und gefasst an.

Direkt nach Verlesung der Anklage mussten Presse und Publikum für die Vernehmung zu seiner Person den Saal verlassen. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Verteidigung, dem sich auch die Staatsanwaltschaft nicht entgegenstellte. Gleichzeitig kündigte der Anwalt des Mannes an, dass sein Mandant reden wolle - auch über die Tat an sich. Dies ist erst für den zweiten Verhandlungstag am 19. Februar geplant.

Die Vorsitzende Richterin deutete erhebliche Gewalterfahrungen des Mannes in Kindheit und Jugend an. Darüber öffentlich zu sprechen, sei ihm nicht zuzumuten. Der Schutz des Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Tat erst 20 Jahre alt war und damit als Heranwachsender gilt, habe hier Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit.

Das Verfahren findet vor der Jugendstrafkammer statt. Ob der Mann damit letztlich auch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, ist allerdings offen. Das hängt vom Ermessen der Kammer ab.

Der mutmaßliche Täter ist wegen Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft und sitzt deswegen derzeit eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Offenburg ab. Die Reststrafe dafür war eigentlich zur Bewährung ausgesetzt worden. Nach der Geiselnahme aber wurde diese sogenannte Reststrafenaussetzung zurückgenommen.

Für den Prozess sind weitere fünf Verhandlungstage geplant. Zwei Sachverständige und auch mehrere Zeugen sind geladen. Ein Urteil könnte am 29. Februar gesprochen werden.

© dpa-infocom, dpa:240204-99-868808/5