Vier der Angeklagten gehören zu einer kroatischen Firma, die das Gerüst aufgebaut hatte. Ihnen wird nach Angaben des Gerichts vorgeworfen, dass sie beim Aufstellen des Gerüstes nicht die Stabilität beachtet haben sollen. Die drei weiteren Angeklagten gehören zu einer polnischen Firma, die auf dem Gerüst die Arbeiten durchführte. Sie sollen laut der Anklage nicht die Standfestigkeit des Gerüsts überprüft haben.
Im September 2018 waren drei Arbeiter beim Zusammenbruch eines Gerüsts in einem leeren Silo in Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) abgestürzt. Ein 40 Jahre alter Mann starb beim Sturz aus 30 bis 40 Metern. Ein 20 Jahre alter Arbeiter stürzte aus 10 Metern Höhe herab und starb später im Krankenhaus an seinen lebensgefährlichen Verletzungen. Ein weiterer Arbeiter erlitt leichte Verletzungen.
Nebenkläger im Strafverfahren sind die Ehefrau und die Eltern der Verstorbenen. Am Donnerstag wurden zunächst die Strafbefehle verlesen. Das Amtsgericht hat drei Fortsetzungstermine geplant. Es könnte demnach Ende März ein Urteil sprechen.
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