Die Verteidigerin beantragte, von einem Gutachter bestätigen zu lassen, dass der Brief nicht von ihrem Mandaten geschrieben wurde. Dieser sagte am Freitag, eine andere Person habe das Schreiben verfasst. Das Gericht setzte zwei weitere Verhandlungstermine fest.
Der Mann ist angeklagt, weil er in das Haus eines Uhrenhändlers in Vöhringen (Landkreis Neu-Ulm) eingebrochen sein soll. Mit einer Maske, Pfefferspray und einer Pistole stürmte er nach Überzeugung der Ermittler mit einem weiteren Mann in das Haus und fesselte das Ehepaar. Bei dem Raub wurden Uhren im Wert von 536 000 Euro, knapp 150 000 Euro Bargeld sowie weitere Gegenstände entwendet.
Dem Brief zufolge sollen die Opfer vorab von der Tat gewusst haben. Der Angeklagte hätte demnach von einem Komplizen den Auftrag bekommen, das Ehepaar »nicht zu fest« zu fesseln, damit sich diese wieder befreien können, sobald die Täter verschwunden sind. Geplant sei gewesen, einen Koffer zu entwenden, der Angeklagte sollte anschließend 5000 Euro erhalten.
Zu Beginn des Verfahrens waren vier weitere Männer aus Hessen angeklagt. Die Beschuldigten wurden im Oktober 2019 freigesprochen, da ein relevanter Zeuge in der Hauptverhandlung die Aussage verweigerte - er fürchtete, sich selbst zu belasten.