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Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär: Aussage erwartet

Für die verbotene kurdische Partei PKK soll er Hunderttausende Euro gesammelt haben. Nun steht deswegen ein 58-Jähriger vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt. Er will aussagen.

Justitia
Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall
Eine Darstellung der Göttin Justitia.
Foto: Carsten Koall

Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einer Ankündigung des Angeklagten begonnen. Über seine Anwälte ließ der 58-Jährigen am Montag mitteilen, er werde im weiteren Prozessverlauf aussagen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seit Mai 2019 vor allem im südwestdeutschen Raum als PKK-Verantwortlicher tätig gewesen zu sein. Seit Mai 2021 sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Am ersten Verhandlungstag äußerte er sich nur kurz zu den Vorwürfen. Detaillierte Angaben zur Person und den Anklagepunkten kündigte der türkische Staatsbürger für den weiteren Prozessverlauf an. Am nächsten Verhandlungstag - am Mittwoch - will er persönliche Angaben machen, nach Ostern will er Stellung zu den Vorwürfen beziehen. Laut Mitteilung seiner Anwälte sei es bei seinen Aktivitäten nicht um Terror in Deutschland gegangen, Ziel sei stattdessen die türkische Regierung gewesen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann vor, immer wieder Propaganda-Veranstaltungen organisiert zu haben und insgesamt 900 000 Euro für die PKK akquiriert zu haben. Seine Verteidigung stellte zudem zu Prozessbeginn einen Antrag, das Verfahren aus formalrechtlichen Gründen einzustellen. Das Gericht nahm diesen Antrag zunächst nur entgegen.

Der Angeklagte soll für die als ausländische terroristische Vereinigung eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans die Gebiete Frankfurt, Gießen und Mainz sowie Stuttgart koordiniert haben. Als hauptamtlicher Vorgesetzter soll er außerdem Einfluss auf die Arbeit der PKK in den Gebieten Darmstadt, Mannheim und Saarbrücken genommen haben. Bisher sind insgesamt 15 Verhandlungstage angesetzt.

Die Kurden sind eine große Minderheit in der Türkei, viele von ihnen werfen dem Staat Unterdrückung vor. Die PKK - die in Deutschland seit 1993 verboten ist - und der türkische Staat bekämpfen sich seit Jahrzehnten. Bei Anschlägen wurden Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet.

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Verfahren

Verfassungsschutz zu PKK

© dpa-infocom, dpa:220410-99-871543/5