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Prostituiertenschutzgesetz wird nur schleppend umgesetzt

Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes zum 1. Juli 2017 läuft die Umsetzung in Baden-Württemberg immer noch schleppend.

Viele bunte Kondome Foto: dpa
Viele bunte Kondome
Foto: dpa

STUTTGART. Das Sozialministerium hatte in den ersten vier Monaten 174 der neuerdings geforderten Anmeldungen von Prostituierten aus dem gesamten Südwesten entgegengenommen. Seit November sind die Kommunen zuständig. Nach Schätzungen der Polizei gibt es allein in Stuttgart mehrere Hundert Prostituierte. Dort können aber erst seit Anfang Juni Erlaubnisscheine für Prostituierte ausgestellt werden.

Das Prostituiertenschutzgesetz muss in Baden-Württemberg seit dem 1. November 2018 umgesetzt werden. Es schreibt unter anderem vor, dass sich Sexarbeiterinnen eine Arbeitserlaubnis abholen und eine Gesundheitsberatung mitmachen müssen. Das Gesetz soll menschenverachtende Auswüchse in der Szene unterbinden, so das baden-württembergische Sozialministerium.

»Für die Identifikation von Opfern von Menschenhandel ist das Gesetz nicht das richtige Instrument«, sagte Sozialarbeiterin Simone Heneka von der Beratungsstelle für Prostituierte beim Diakonischen Werk Freiburg. Um das zu erkennen, brauche es aufwendige Vertrauensarbeit mit den Frauen. Das vom Gesetz vorgesehene Beratungsgespräch reiche dafür nicht aus.

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg