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Prostituierte gesteht Millionenbetrug an verliebtem Freier

Er zahlte wohl viel dafür, dass seine Gefühle erwidert werden: Eine Prostituierte soll das ausgenutzt und den Freier um viel Geld gebracht haben. Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt.

Landgericht Heidelberg
Die Aufschrift »Justiz Heidelberg« ist am Gebäude des Landgerichts befestigt. Foto: Uwe Anspach/DPA
Die Aufschrift »Justiz Heidelberg« ist am Gebäude des Landgerichts befestigt.
Foto: Uwe Anspach/DPA

Eine Prostituierte hat vor dem Heidelberger Landgericht den millionenschweren Betrug an einem verliebten Freier gestanden. Die Verteidigung verlas am Donnerstag eine schriftliche Erklärung der Angeklagten, dass sie sich schuldig gemacht habe. Die Frau soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft den vermögenden Mann dazu gebracht haben, ihr rund 1,8 Millionen Euro zu überlassen. In fast 60 Fällen im Zeitraum von Dezember 2022 bis Mai 2023 habe das Opfer der heute 31-Jährigen Beträge in bar gegeben oder überwiesen - in der Hoffnung, dass die Frau seine Gefühle erwidere.

Kennengelernt hatten die beiden sich den Angaben nach im Jahr 2021 im Frankfurter Rotlichtmilieu. Im Verlauf weiterer Treffen habe sich die Prostituierte das Vertrauen des Freiers erschlichen. Daher habe der in Heidelberg wohnende Geschädigte (Jahrgang 1964) ihr ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt, um sich von angeblichen Schwierigkeiten mit Zuhältern und anderen Schuldner zu befreien. Die Rückzahlung nebst vereinbarten Zinsen sei die mutmaßliche Betrügerin jedoch schuldig geblieben.

Zu diesem Zeitpunkt habe er sich von ihr nicht unter Druck gesetzt gefühlt, sagte der Mann als Zeuge aus. Der persönliche Kontakt sei ihm das Geld wert gewesen. »Eine schöne Frau unterhält sich mit mir, das fand ich toll«, sagte er. »Ich konnte es mir leisten und dachte, da helfe ich jetzt.« Später habe sich dann über die käufliche Liebe hinweg mehr entwickelt und sie habe ihm das Gefühl gegeben, eine Liebesbeziehung eingehen zu wollen. »Sie hat mich geküsst«, gab er an. Dies sei für ihn ein Zeichen der Zuneigung gewesen.

Angst und Zukunftspläne

Im Gericht wendete sich die Angeklagte ab, als der Geschädigte den Saal betrat. Er hingegen versuchte, ihren Blick zu finden. Im Laufe der Zeit habe die Angeklagte ihn unter anderem in Textnachrichten aufgefordert, unterschiedliche Geldbeträge zu überweisen oder bar auszuhändigen. Sie habe in ihrer Heimat Bulgarien Schulden, und dunkle Mächte drohten ihr und ihrer Familie. Aus Sorge um die Angeklagte und Angst, sie zu verlieren, habe er ihr Summen zwischen 150 und 50.000 Euro übergeben oder überwiesen.

Die gemeinsamen Zukunftspläne, zusammen mit dem vermeintlichen Kind der Angeklagten, hätten ihn immer wieder Hoffen lassen, dass irgendwann alles gut werden würde, sagte er aus. Im weiteren Verlauf habe die Angeklagte eine Entführung vorgetäuscht, um mehr Geld zu bekommen. Laut Anklage befand sich die Frau jedoch niemals in einer Bedrohungslage.

Hinter verschlossenen Türen hatten sich die Verfahrensbeteiligten geeinigt, dass das Strafmaß im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses bei vier Jahren und ein paar Monaten liegen solle. Laut Staatsanwaltschaft könnte man durch das Geständnis möglicherweise die Prozesszeit verkürzen und auf einige Zeugen verzichten. Für den Prozess hatte das Gericht ursprünglich drei weitere Termine bis 20. März angesetzt.

Landgericht Heidelberg

© dpa-infocom, dpa:240306-99-243472/5