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Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Auch an den baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, früher Fachhhochschulen) sollen Studierende künftig den Doktor machen können. Die Einrichtungen bekommen das Promotionsrecht, das bisher allein den Universitäten vorbehalten war. »Wir wollen für Absolventen der HAW einen neuen Weg eröffnen, sich wissenschaftlich weiterzuentwickeln und zugleich die HAW als Institution stärken«, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) der »Stuttgarter Zeitung« und den »Stuttgarter Nachrichten« (Freitag). Losgehen soll es demnach im September.

Theresia Bauer
Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer steht am Heidelberger Schloss auf einer Aussichtsterrasse. Foto: Uwe Anspach
Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer steht am Heidelberger Schloss auf einer Aussichtsterrasse.
Foto: Uwe Anspach

Die 21 staatlichen und drei kirchlichen Hochschulen im Land haben sich den Angaben zufolge dafür zu einem »Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften« zusammengeschlossen. Der Verband darf die Doktortitel verleihen. Dabei werde es keinen besonderen Zusatz zu dem Titel wie etwa »Dr. (HAW)« geben, erläuterte Bauer.

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© dpa-infocom, dpa:220616-99-687362/2