Logo
Aktuell Land

Privates Bahnunternehmen verliert Streit um Gleise

Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs im Zuge des Projekts Stuttgart 21 nicht für Dritte nutzbar bleiben. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag eine Klage des privaten Bahnunternehmens Stuttgarter Netz AG (SNAG) im Streit um eine künftige Nutzung der alten oberirdischen Gleise am Hauptbahnhof Stuttgart abgewiesen.

Schienen
Foto: dpa
Foto: dpa

STUTTGART. Das Gericht entschied, dass die Deutsche Bahn nicht verpflichtet ist, Dritten die alten Gleisanlagen nach der Eröffnung des unterirdischen Bahnhofs des Projekts Stuttgart 21 zum Weiterbetrieb anzubieten. (Az.: BVerwG 3 C 21.16). Die SNAG hatte gegen das Eisenbahnbundesamt geklagt. Das Unternehmen hatte erreichen wollen, dass die DB Netz AG vor dem Rückbau der Gleise am alten Kopfbahnhof ein sogenanntes Stilllegungsverfahren durchführt. In dessen Rahmen, so die Pläne der SNAG, hätten die Gleisanalgen Dritten zur Übernahme angeboten werden müssen.

Laut Bundesverwaltungsgericht liegen jedoch keinerlei Voraussetzungen für ein Stilllegungsverfahren vor. Die Strecken an sich würden nicht eingestellt. Sie führten künftig lediglich über Stuttgart 21 statt über den alten Kopfbahnhof. An der Funktion des Stuttgarter Hauptbahnhofes als betriebswichtiger Bahnhof ändere sich nichts. Auch europarechtlich sei die Bahn nicht verpflichtet, nicht mehr benötigte Altanlagen aufrecht zu erhalten. (dpa/lsw)

Mitteilung des Gerichts

SNAG zu Stuttgart 21