Bei der Betriebsratswahl bei Porsche hat es nach Einschätzung des Stuttgarter Arbeitsgerichts keine Hinweise auf Manipulationen gegeben. Es bleibe aber noch zu klären, ob rund 100 Beschäftigte aus der Porsche-Gastronomie am Standort Leipzig zu Unrecht den Betriebsrat bei Porsche Zuffenhausen, Ludwigsburg und Sachsenheim mitgewählt haben, sagte der Vorsitzende Richter Michael Büchele bei einer Anhörung am Donnerstag. »Das ist das Einzige, was wir richtig aufklären müssen - beim Rest sehen wir überhaupt keine Anfechtungsgründe.« Ein weiterer Termin ist zum Jahresende angedacht.
Mehrere Beschäftigte wollten den Urnengang vom März vor Gericht anfechten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte sah Büchele keine Anhaltspunkte.
Die knapp 100 Mitarbeiter in Leipzig gehören zur Porsche Dienstleistungs GmbH, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist. Eigentlich wolle das Gesetz eine Vor-Ort-Vertretung - mit mehreren hundert Kilometern Entfernung sei die Betreuung nicht gewährleistet, sagte Büchele. Für das eigentliche Werk wurde in Leipzig ein separater Betriebsrat gewählt.
Wegen einer ähnlichen Konstellation hatte Büchele bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ging danach über mehrere Jahre durch die Instanzen. Büchele legte den Klägern nahe, ihren Antrag nach Ausräumung der Manipulationsvorwürfe noch einmal zu überdenken. Generell sei niemand zu beneiden, der eine Betriebsratswahl mit all ihren rechtlichen Fallstricken durchführen müsse. »Ich würde mir wünschen, eine Bundestagswahl würde so genau geprüft werden,« sagte Büchele.
© dpa-infocom, dpa:221102-99-359326/3